Die Behandlung leichter Fehlstellungen werden von den Krankenkassen nicht bezahlt. Bei größeren Fehlstellungen bezahlt die Krankenkasse eine Behandlung; diese entspricht aber lediglich dem Grundsatz: ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig.
Zuletzt aktualisiert am 23.07.2015 von Dr. A. Steiner.