Die kieferorthopädische Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen zu 100 % erstattet. 20 % der Behandlungskosten müssen Sie während der Behandlung vorerst selber tragen. Nach abgeschlossener Behandlung bekommen Sie diese 20 % von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.
Um eine möglichst schnelle Behandlung mit der festen Zahnspange zu ermöglichen und das Kariesrisiko auf das Minimum zu reduzieren, fallen hier Kosten an, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt.
Zuletzt aktualisiert am 11.05.2015 von Dr. A. Steiner.