Wird die kieferorthopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) übernommen?

Wird die kieferorthopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) übernommen?


Wird die kieferorthopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) übernommen?

Die GKV zahlen eine kieferorthopädische Grundversorgung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und für Erwachsene nur, wenn eine so genannte schwere Kieferanomalie (von der Norm abweichenden Kieferentwicklungen wie Deformationen, falsche Bisslagen etc.) vorliegt, bei der eine kieferchirurgische Mitbehandlung erforderlich ist.

Nicht übernommen werden die Behandlungen so genannter leichter Kieferanomalien, sowie Zusatzleistungen wie z.B. Lingualtechnik usw. Bereits im ersten kieferorthopädischen Beratungsgespräch erhalten Sie detaillierte Informationen über die Gestaltungsmöglichkeiten bzgl. der Kosten Ihrer kieferorthopädischen Behandlung.

Wenn die Krankenkasse nichts zahlt bedeutet dies leider nicht, dass die Behandlung unnötig ist!

Zuletzt aktualisiert am 11.05.2015 von Dr. A. Steiner.